Es gilt deutschlandweit die behördliche bzw. polizeiliche Meldepflicht nach Bundesmeldegesetz nach dem sich Vermieter/-innen bei Ankunft Ihrer Gäste einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben lassen müssen. In unserer ersten Rundmail informierten wir, dass die Pflicht erst seit dem 1.11.2015 besteht. Korrekt ist aber, dass die Pflicht schon immer besteht; mit der Änderung in 2015 wurden viele Vermieter/-innen und Vereine aber erst darauf aufmerksam. Neu ist eigentlich nur, dass die Daten auf dem Vordruck nun auch digital erfasst werden dürfen und der Gast ausschließlich handschriftlich unterschreiben muss.
Alle Infos zur Änderung im Meldegesetz gibt es hier:
Als Serviceleistung haben wir Ihnen einen Meldeschein erstellt, den Sie ausdrucken und verwenden können. Der obere Teil kann vom Gast handschriftlich oder von Ihnen digital vorab ausgefüllt
werden (dann erfolgt nur die Unterschrift des Gastes handschriftlich), den unteren Bereich füllen Sie bitte bei ausländischen Gästen selbst aus. Wer fertig gedruckte Exemplare der Meldescheine
bevorzugt, der kann sie mit unserem Vereinslogo bei uns im Haus beziehen (1,50 €/
25 Stück, Mindestabnahme 25 Stück) oder neutral, ohne aufgedrucktes Logo, z.B. [bei diesem Verlag] bestellen.
Sie müssen die ausgefüllten Meldescheine vom Tag der Anreise an ein Jahr lang aufbewahren und nach Ablauf dieser Frist innerhalb von drei Monaten vernichten.